Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Der Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.voebb.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den für uns geltenden Vorschriften vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Anforderung: WCAG 2.1 #1.1.1 Non-text Content
  • Beschreibung: Einige Bilder, die Informationen vermitteln und nicht rein dekorativ sind, verfügen über keinen oder einen unzureichenden Alternativtext.
  • Geplante Korrekturen: Fehlende oder unzureichende Alternativtexte für informative Bilder werden ergänzt bzw. überarbeitet.
  • Zeitplan wird im Moment geprüft
Barriere: Fehlerzuweisungen für Nutzer*innen assisitiver Technologien verbessern
  • Anforderung: WCAG 2.1 #3.3.1 Error Identification
  • Geplante Korrekturen: Das aria-invalid-Attribut soll im fehlerhaften Feld ergänzt, sowie konkrete Fehlermeldungen über aria-describedBy mit dem Feld verknüpft werden. Bei den allgemeinen Fehlerboxen sollen die passenden aria-roles ergänzt werden. Wenn über dem Formular in einer Fehlerbox allgemein auf Fehler hingewiesen wird, sollen dort die fehlerhaften Felder konkret mit ihrer Benennung und dem Fehler aufgelistet werden.
  • Zeitplan wird im Moment geprüft
Barriere: Sichtbarer Fokus nicht ausreichend
  • Anforderung: WCAG 2.1 #2.4.7 Focus Visible
  • Geplante Korrekturen: Der Tastaturfokus ist bei einigen interaktiven Elementen (z.B. Links, Buttons, Formularfelder) nicht ausreichend sichtbar oder fehlt teilweise, insbesondere bei Elementen mit dunklem Hintergrund oder in komplexeren Komponenten. Die Fokus-Hervorhebung wird global überarbeitet und für betroffene Komponenten angepasst.
  • Zeitplan wird im Moment geprüft
Barriere: Name, Rolle, Wert für assistive Technologien unklar
  • Anforderung: WCAG 2.1 #4.1.2 Name, Role, Value
  • Geplante Korrekturen: Bei einigen benutzerdefinierten Steuerelementen (z.B. aufklappbare Menüs, dynamisch geladene Inhalte) fehlen notwendige ARIA-Attribute oder sind fehlerhaft implementiert. Dies führt dazu, dass Screenreader den Zweck, Zustand oder Wert dieser Elemente nicht korrekt vermitteln können. Die ARIA-Implementierung für die betroffenen Komponenten wird überprüft und korrigiert.
  • Zeitplan wird im Moment geprüft
Barriere: Kontrast von Bedienelementen und grafischen Elementen unzureichend
  • Anforderung: WCAG 2.1 #1.4.11 Non-text Contrast
  • Geplante Korrekturen: Einige grafische Elemente, die zum Verständnis notwendig sind (z.B. Icons, die als Schaltflächen dienen), sowie Zustandsanzeigen von Bedienelementen (z.B. Rahmen von Eingabefeldern bei Fokus) erfüllen nicht das erforderliche Kontrastverhältnis von 3:1 zu benachbarten Farben. Die Farben der betroffenen UI-Komponenten und grafischen Elemente werden angepasst.
  • Zeitplan wird im Moment geprüft

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):

Barriere: Fremdsprachige Begriffe nicht technisch gekennzeichnet
  • Anforderung: WCAG 2.1 #3.1.2 Language of Parts
  • Erläuterung: In den Darstellungen der Medien (Trefferliste, Vollanzeige etc.) gibt es Medieninformationen die zum Teil, beispielsweise der Titel des Mediums, fremdsprachig sind. Diese Inhalte stammen aus externen Quellen. Es ist uns nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, diese dynamisch zugelieferten Begriffe automatisiert als fremdsprachig zu erkennen und technisch zu kennzeichnen. Manuelle technische Kennzeichnung ist aufgrund der Menge an Medien im Bestand nicht für uns realisierbar (unverhältnismäßige Belastung).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.04.2025 zuletzt überarbeitet auf Grund einer Selbstbewertung.

Die zugrunde liegende technische Prüfung der Website erfolgte durch eine Barrierefreiheitsexpertin der aStec eG. Das Prüfprotokoll finden Sie am Ende dieser Erklärung zur Barrierefreiheit.

Barrieren melden: Rückmeldungen (Feedback) und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Sie erreichen uns unter:

Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlin
Ansprechperson: Herr Moritz Mutter
E-Mail: hilfe-voebb@zlb.de
Postanschrift: Breite Straße 30/31, 10178 Berlin

Wir bemühen uns um eine ständige Verbesserung des Internetauftritts, um ein höheres Maß der Barrierefreiheit zu erreichen.
Wenn wir problematische Bereiche erkennen oder darauf hingewiesen werden, bemühen wir uns aktiv um eine möglichst zeitnahe Behebung des Problems im Rahmen unserer finanziellen und personellen Ressourcen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn nach Ihrer Meldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich zur weiteren Klärung an die Durchsetzungsstelle wenden:

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
IKT-Steuerung
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit
Klosterstraße 47
10179 Berlin
Telefon: 030 90223-1525 oder 030 90223-1526
Fax: 030 9028-4341 oder 030 9028-4239
E-Mail: Digitale-Barrierefreiheit@senInnDS.berlin.de


Barrierefreiheit-Evaluierung www.voebb.de

Vorwort

Die vorliegende Evaluierung bildet den Stand des Webauftritts zum Zeitpunkt des Prüfprozesses ab. Da der Webauftritt sehr komplex ist und ständiger redaktioneller Änderungen unterliegt, ist die Evaluierung als Momentaufnahme zu verstehen. Insbesondere durch redaktionelle Arbeiten oder externe Zuarbeiten kann es kurzfristig zu Abweichungen kommen. Der Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlin bemüht sich darum, solche Fehler schnell zu erkennen und zu beheben.

Die Barrierefreiheit externer Dienste, zum Beispiel im Bereich „Digitale Angebote“, ist nicht Bestandteil der vorliegenden Evaluierung, sondern obliegt dem jeweiligen Drittanbieter.

Evaluierungszeitraum: März bis 12. April 2021
Evaluiert durch: angewandte Systemtechnik eG (aStec)
Überarbeitet durch das VÖBB-Servicezentrum am 25.4.2025.

Technische Evaluierungsbasis

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist am 25. Mai 2019 in Kraft getreten. Sie verweist auf die jeweils im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten harmonisierten Normen. Derzeit ist dies die EN 301 549 V. 3.1.1 (2019-11). Sofern diese keine Vorgaben zu konkreten Anforderungen enthalten, ist der „Stand der Technik“ zu berücksichtigen. Die EN 301 549 folgt weitgehend den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA.

Prüfliste (Muss)

Die nachfolgenden Kriterien und Beschreibungen sind in Englisch gehalten, da es für die Passagen keine offizielle durchgehend deutsche Übersetzung gibt.
Kriterien die sich auf Elemente oder Funktionen beziehen, die nicht im Webauftritt enthalten sind, gelten als erfüllt.
Kriterien der Stufe AAA sind nicht aufgeführt, da sie nach EN 301 549 nicht erfüllt werden müssen.

Kriterium Stufe Hinweise Erfüllt
1.1.1 Non-text content A Teilweise fehlende oder unzureichende Alternativtexte für informative Bilder. nein
1.2.1 Audio-only and Video-only (Prerecorded) A ja
1.2.2 Captions (pre-recorded) A ja
1.2.3 Audio description or media alternative (pre-recorded) A ja
1.2.4 Captions (Live) AA ja
1.2.5 Audio Description (Prerecorded) AA ja
1.3.1 Info and relationships A ja
1.3.2 Meaningful Sequence A ja
1.3.3 Sensory characteristics A ja
1.3.4 Orientation AA ja
1.3.5 Identify input purpose AA ja
1.4.1 Use of colour A ja
1.4.2 Audio control A ja
1.4.3 Contrast (minimum) AA ja
1.4.4 Resize text AA ja
1.4.5 Images of text AA ja
1.4.10 Reflow AA ja
1.4.11 Non-text contrast AA Kontraste von grafischen Bedienelementen und Zustandsanzeigen sind teilweise nicht ausreichend (z.B. Icons, Eingabefeld-Rahmen). nein
1.4.12 Text spacing AA ja
1.4.13 Content on hover or focus AA ja
2.1.1 Keyboard A ja
2.1.2 No keyboard trap A ja
2.1.4 Character key shortcuts A ja
2.2.1 Timing adjustable A ja
2.2.2 Pause, stop, hide A ja
2.3.1 Three flashes or below threshold A ja
2.4.1 Bypass blocks A ja
2.4.2 Page titled A ja
2.4.3 Focus Order A ja
2.4.4 Link purpose (in context) A ja
2.4.5 Multiple ways AA ja
2.4.6 Headings and labels AA ja
2.4.7 Focus visible AA Der Tastaturfokus ist nicht durchgehend klar erkennbar. nein
2.5.1 Pointer gestures A ja
2.5.2 Pointer cancellation A ja
2.5.3 Label in name A ja
2.5.4 Motion actuation A ja
3.1.1 Language of page A ja
3.1.2 Language of parts AA Bei den Medientreffern gibt es zum Teil fremdsprachige Inhalte (z.B. Medientitel) die in anderen Sprachen sind. Sie werden nicht programmtechnisch ausgezeichnet. nein
3.2.1 On focus A ja
3.2.2 On input A ja
3.2.3 Consistent navigation AA ja
3.2.4 Consistent identification AA ja
3.3.1 Error identification A Das aria-invalid-Attribut sollte im fehlerhaften Feld ergänzt, sowie konkrete Fehlermeldungen über aria-describedBy mit dem Feld verknüpft werden. Bei den allgemeinen Fehlerboxen sollten die passenden aria-roles ergänzt werden. Wenn über dem Formular in einer Fehlerbox allgemein auf Fehler hingewiesen wird, sollten dort die fehlerhaften Felder konkret mit ihrer Benennung und dem Fehler aufgelistet werden. nein
3.3.2 Labels or instructions A ja
3.3.3 Error suggestion AA ja
3.3.4 Error prevention (legal, financial, data) AA ja
4.1.1 Parsing A ja
4.1.2 Name, role,value A Bei einigen benutzerdefinierten Steuerelementen werden Name, Rolle oder Zustand nicht korrekt an assistive Technologien übermittelt. nein
4.1.3 Status messages AA ja